Februar 2019-Wertermittlung

Alle Fragen & Antworten:

  • Bauherr/in asked:
    Ich habe die Hälfte meines Elternhauses geerbt. Mein Bruder würde meine Hälfte gerne auch übernehmen und mich auszahlen. Wie gehe ich am besten vor und nach welchen Kriterien kann ich den Wert ermitteln lassen?
    • VPB replied:
      Sie sollten zunächst den tatsächlichen Verkehrswert des Elternhauses durch einen Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken ermitteln lassen. Dessen Gutachten wir den realistischen Marktwert darstellen und kann dann als Verhandlungsbasis mit Ihrem Bruder dienen.
  • Bauherr/in asked:
    Wir möchten ein Haus im Bestand kaufen Wahrscheinlich wird es ein Bieterverfahren geben. Aber irgendwie muss man ja realistisch bleiben. Ich wüsste deshalb gerne, wie sich der Wert eines solchen Grundstücks objektiv ermitteln lässt, damit ich einen Anhaltspunkt habe und nicht viel zu hoch biete.
    • VPB replied:
      Sie sollten sich von einem ortsansässigen Sachverständigen beraten lassen. Dieser kann Ihnen anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen und der Ortskenntnis sicher weiterhelfen.
  • Bauherr/in asked:
    Meine Geschwister und ich haben ein vermietetes Mehrfamilienhaus geerbt und sind uns nicht einig, was wir machen sollen, verkaufen oder behalten. Nach welchen Kriterien wird eigentlich der Wert einer solchen Immobilie berechnet?
    • VPB replied:
      Die Wertermittlung eines Mehrfamilienwohnhauses wird in der Regel im Ertragswertverfahren (Ertragswert-RL) ermittelt. Hierbei werden marktübliche Erträge (abgeleitete periodisch erzielbare Reinerträge) innerhalb eines Betrachtungszeitraums und dem Restwert des Grundstücks am Ende des Betrachtungszeitraums ermittelt. Die periodischen Reinerträge sowie der Restwert des Grundstücks sind jeweils auf den Wertermittlungsstichtag abzuzinsen. Als stützendes Verfahren ist in der Regel das Sachwertverfahren (Sachwert-RL) anzuwenden. Der Sachwert ergibt sich aus den Normalherstellungskosten (NHK 2010) eines Gebäudes zuzüglich des Bodenwertes, multipliziert mit einem Sachwertfaktor der von den örtlichen Gutachterausschüssen, anhand der sog. Sachwertfaktoren ermittelt wird.
  • Bauherr/in asked:
    Mein Mann und ich lassen uns scheiden und wollen unser Haus verkaufen und den Erlös teilen. Nach welchen Richtlinien oder Vorgaben muss der Wert des Hauses berechnet werden? Was kostet so eine Wertermittlung?
    • VPB replied:
      Eine Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, oder grundstücksgleichen Rechten (z.B. Eigentumswohnungen) wird nach den Bewertungsgrundsätzen der Immobilienwerter-mittlungsverordnung ImmoWertV vorgenommen. Das Verfahren zur Wertermittlung ist in der Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertrichtlinie und der Bodenwertrichtlinie geregelt. Diese sind für die örtlich zuständigen Behörden verbindlich und werden für alle weiteren in der Grundstückswertermittlung Tätigen (Sachverständigen) zur Anwendung empfohlen. Sie sollten sich von einem Sachverständigen für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot machen lassen. Nur ein auf den Einzelfall abgestelltes Gutachten kann alle wertbeeinflussenden Punkte, wie z.B. Alter, Renovierungen und Sanierungen, Nießbrauch, Wegerechte, Baulasten und andere Rechte berücksichtigen.

Notice: Undefined index: active in /www/htdocs/w01983ef/bauherren-chat.de/wp-content/plugins/smartsupp-live-chat/public/class-smartsupp.php on line 131