Februar 2019-Baumängel

Bisherige Fragen & Antworten:

  • Bauherr/in asked:
    Wir haben unser Haus renovieren lasen. Neue Fenster auch. Nun hat der Verputzer ganz zum Schluss die neuen Fenster richtig eingesaut, Putz quer über die Scheibe gestritzt. Das hat er dann abgewischt. Jetzt haben wir fette Krazer. Er muss uns doch wohl die Scheibe ersetzen, oder?
    • VPB replied:
      Grundsätzlich muss ein Unternehmer Beschädigungen an Fremdgewerke selbstverständlich übernehmen. In der Praxis ist die Nachweisführung häufig schwierig, da der jeweilige Unternehmer regelmäßig die Ausführung bestreitet.
  • Bauherr/in asked:
    In unserer WEG ist einiges von der hasutechnik her nicht so, wie es sein soll. Der Verwalter will aber nichts unternehmen, er kommt nicht in die Puschen. Uns läuft die Gewährleistungszeit davon. Was können wir machen?
    • VPB replied:
      Dazu müssen Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren. Gewährleistungslauf setzt eine wirksame Abnahme voraus. Wenn die wirksam ist: hat die Eigentümergemeinschaft schon etwas bzgl. der Haustechnik beschlossen oder wird sie das tun? Wenn die Gemeinschaft Mängelrechte an sich zieht, verlieren die einzelnen Eigentümer das Recht, bestimmte Mängelrechte vor Gericht beim Bauträger einzuklagen. Und: um die Verjährung nicht ablaufen zu lassen, reicht es bei Verträgen, die nicht den § 13 Abs. 5 VOB/B enthalten, keinesfalls aus, Mängel schriftlich gegenüber dem Bauträger zu rügen. Auch aus unserem Netzwerk können sie Anwälte hinzuziehen.
  • Bauherr/in asked:
    Wir haben eine Eigentumswohnung in einem Neubau gekauft und sind schon eingezogen. Wir - und etliche Nachbarn - finden das Haus extrem laut. Ist das eventuell ein Mangel? Wie können wir das feststellen lassen? Unterstützen Sie uns dabei? Wer hilft uns weiter?
    • VPB replied:
      Die Frage stellt sich ja zuerst was ist vertraglich vereinbart - ist ein „besonderer“ Schallschutz vereinbart? In der DIN - Norm zum Schallschutz und von der DEGA Empfehlung Schallschutz Nr. 103 werden verschiedene Schallschutzstufen und Qualitätsklassen ähnlich wie bei einem Energieausweis definiert. Ansonsten gilt die übliche Beschaffenheit wie bei gleichen Werken. Bei einem Neubau der nach den heutigen technischen Möglichkeiten errichtet wird dürfte eigentlich das Haus nicht extrem laut sein. Grundsätzlich führen wir auch mit unseren Partnerbüros Schallschutzmessungen auf den Baustellen durch um den tatsächlichen Wert zu ermitteln.
  • Bauherr/in asked:
    Wir haben einen Holzfußboden einbauen lassen. Sieht auf den ersten Blick recht gut aus, aber wenn ich auf die Knie gehe, kann ich den einen oder anderen kleinen Kratzer sehen. Muss ich das hinnehmen?
    • VPB replied:
      Für die Beurteilung muss grundsätzlich ein „üblicher“ Betrachtungsabstand angesetzt werden. Eine bautechnische Abnahme eines Bodenbelags erfolgt regelmäßig im Stehen und aufrechter Haltung. Wenn der Vertrag allerdings zum Beispiel einen kratzerfreien Bodenbelag als Beschaffenheit vereinbart hat, wären auch sonst üblicher Weise hinzunehmende Unregelmäßigkeiten optischer Art als Mangel zu werten – es kommt also immer auf den Vertragsinhalt an.

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