Januar 2019-Altbausanierung

Alle Fragen & Antworten zum Thema Altbausanierung

  • Bauherr/in asked:
    Wir wollen unser Fachwerkhaus dämmen. Von außen wäre schade drum. Also Innendämmung. Können wir das auch in Eigenhilfe machen? Es wird ja sonst so teuer.
    • VPB replied:
      Grundsätzlich kann man alle Arbeiten in Eigenhilfe ausführen. Gerade aber bei der Sanierung / Dämmung von alten Fachwerkhäusern ist eine Fachberatung und Begleitung der Arbeiten durch einen Fachingenieur und/oder Architekten dringend anzuraten. Bei der Innendämmung kann es, aufgrund von Ausführungs-, Planungsfehlern, schnell zu Schäden kommen. Auch ist eine genaue Analyse der örtlichen Gegebenheiten (Wandaufbauten im Bestand etc.) im Vorwege der Arbeiten notwendig, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
  • Bauherr/in asked:
    Wir haben einen Teil unseres Hauses seit Jahren vermietet. Nun ist der alte Energieausweis abgelaufen. Der Mieter will nun den neuen sehen. Ich dachte, nur neue Mieter haben das Recht auf einen aktuellen Energieausweis. Er lebt aber schon lange bei uns und hat ihn beim Einzug gesehen. Gibt es da eine neue Regelung? Kann er einen neuen Energieausweis fordern?
    • VPB replied:
      Grundsätzlich muss ein gültiger Energieausweis vorhanden sein. Bei Ablauf ist es empfehlenswert, diesen zu erneuern. Ob nun Ihr Mieter ein Anrecht auf erneute Vorlage des Energieausweises hat, kann ich Ihnen nicht beantworten, da es sich hier um eine Rechtsfrage handelt. Hierzu sollten Sie bei Bedarf einen Anwalt kontaktieren.
  • Bauherr/in asked:
    Ich habe gelesen, alle Heizungen, die jetzt 30 Jahre alt sind, müssen erneuert werden. Beim VPB steht, erst soll man sich einen Überblick verschaffen, um sinnvoll vorzugehen. Wie passt das zusammen?
    • VPB replied:
      Der Verordnungsgeber geht davon aus, dass gewisse Heizkessel ab 30 Jahren technisch so überholt sind, dass sich eine Neuanschaffung auch finanziell rechnet. Technisch gesehen ist das oft sogar schon vor Ablauf der 30 Jahre der Fall. Natürlich sollte man sich als Eigentümer auch dann ein Bild davon machen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind, denn mit einer zusätzlichen Dämmung kann man zum Beispiel auch erreichen, dass man die neue Heizanlage gleich kleiner dimensionieren kann. Alte Heizkessel unterliegen in der Regel der sogenannten Nachrüstungspflicht gemäß § 10 EnEV und müssen in Abhängigkeit ihres Herstell-/Einbaujahres ausgetauscht werden; ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel, sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, zudem besondere Anlagen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4. Eine wichtige Ausnahme findet sich zudem unter § 10 EnEV Abs. 4 – Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten: hat der Eigentümer vor dem 01.02. 2002 davon in einer selbst gewohnt, dann muss nicht nachgerüstet werden. Es wird also niemand gezwungen, von kleiner Rente neue Kessel anzuschaffen, die er vielleicht nur noch wenige Jahre nutzen kann. Bei Eigentümerwechsel nach dem 01.02.2002 aber muss getauscht werden! Ebenso nicht bei Nachweis der Unwirtschaftlichkeit der Investitionen in einer angemessenen Frist. Das dürfte aber in der Praxis schwierig sein.

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