März 2019-Eigentumswohnung

Alle Fragen & Antworten:

  • Bauherr/in asked:
    Gibt es beim Bau von`Eigentumswohnungen auch irgendwelche Zuschüsse oder kfw-Mittel?
    • VPB replied:
      Ja, die gibt es. Zurzeit wird der Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit bis zu 50.000 Euro mittels zinsgünstigen Kredits von der KfW gefördert. Aber auch durch das Baukindergeld wird der Kauf von Eigentumswohnungen gefördert. Da die Förderprogramme stetig angepasst werden, sollten Sie sich über den aktuellen Stand nochmals informieren, sobald Sie vorhaben, eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu kaufen. Wichtig ist auch zu beachten, wann Sie die entsprechenden Anträge stellen müssen. Das Baukindergeld beantragen Sie, wenn Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Die anderen KfW-Förderprogramme beantragen Sie, bevor Sie Ihre Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
  • Bauherr/in asked:
    Ich möchte mir eine schöne Seniorenwohnung kaufen. Was genau versteht man darunter? Worauf muss ich achten beim Kauf?
    • VPB replied:
      Wohnungen, die als Seniorenwohnung angepriesen werden, bieten oft nicht das, was sich die Erwerber darunter vorstellen. Nur der Begriff „barrierefrei“ ist in den Landesbauordnungen grob definiert und mit bauaufsichtlicher Einführung von Teilen entsprechender DIN landesrechtlich für die Bauaufsicht konkretisiert. Für Seniorenwohnungen sollten eigene Standards eingehalten werden. Grundsätzlich geht es darum, die Nutzung der Wohnung für ältere Menschen möglich zu machen, also breitere Türdurchgänge, gut ausgeleuchtete Flure und Treppen bzw. Aufzüge, um auch einen ebenerdigen Zugang zu haben. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Formulierungen wie „seniorengerecht“ sollten Sie beim Verkäufer hinterfragen, und Ihre gewünschten Ausstattungsmerkmale auf jeden Fall schriftlich im Kaufvertrag festhalten.
  • Bauherr/in asked:
    Wir sind vor ein paar Monaten in unsere Neubauwohnung eingezogen. Wir finden es extrem laut im Haus. Schallschutz irgendwie Fehlanzeige. Was können wir da tun?
    • VPB replied:
      Im Grunde hilft hier nur ein Schallschutzgutachten, um zu klären, ob die einzuhaltenden Grenzwerte überschritten werden. Denn Lärmempfinden ist subjektiv - jeder Mensch empfindet eine andere Lautstärke und Geräuschkulisse als störend. Zudem sollten Sie einen Blick in die Vertragsunterlagen werfen – welcher Schallschutz ist geschuldet? Geschuldet ist grundsätzlich das Niveau, das durch eine vertragsgerechte Bauausführung erreichbar ist. Aber es ist durchaus möglich, erhöhte Anforderungen an den Schallschutz zu vereinbaren. Wenn das bei Ihnen der Fall war, gelten strengere Grenzwerte. Bevor diese Rechtsfragen mit einem Juristen geklärt werden können, müssen aber Messungen erfolgen und entsprechende Daten vorliegen.
  • Bauherr/in asked:
    Wie kann mich der VPB unterstützen? Ich möchte eine Altbauwohnung kaufen und muss wissen, ob das Haus technisch ok. ist. Wie läuft sowas ab?
    • VPB replied:
      Der VPB organisiert für seine Mitglieder ein großes und umfassendes Expertennetzwerk speziell für Fragen privater Immobilienkäufer oder -Bauherren. Sie wenden sich hier einfach an einen Bauherrenberater in Ihrer Region. Dieser hilft Ihnen. Mit ihm können Sie einen Termin zur Besichtigung der Wohnung vereinbaren. Die Besichtigung der Wohnung sollte dann zusammen mit dem jetzigen Eigentümer stattfinden, dann können Fragen zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen der letzten Jahre gleich besprochen werden. Dazu lassen Sie sich im Vorhinein auch immer die Versammlungsprotokolle und Beschlüsse der WEG geben – hier sind durchgeführte und geplante Maßnahmen bezüglich der technischen Sanierung vermerkt. Wichtig ist zu wissen, dass Sie als Käufer einer Wohnung nicht nur die Wohnung an sich erwerben, sondern vor allem auch (Teil-)Eigentümer des sogenannten Gemeinschaftseigentums werden. Das heißt, Bauteile wie Dach, Außenwände, Keller sollten zu dem Termin ebenfalls zugänglich sein, sodass der Sachverständige diese beurteilen kann.
  • Bauherr/in asked:
    Hallo, wir möchten eine Eigentumswohnung in einem alten Haus kaufen, Anfang 70er Jahre. Dort sind noch Elektrospeicheröfen. Müssen die nicht bald raus?
    • VPB replied:
      Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, die alten Elektrospeicheröfen auszutauschen. Ein vollständiges Verbot wurde zwar angedacht, jedoch nicht umgesetzt. Dennoch sollte man sich überlegen, ob ein Heizen mit Strom sinnvoll ist – aus Kosten- und Umweltgründen. Auch den zuvor günstigen Nachtstrom gibt es in diesem Umfang nicht mehr, so dass aus ökonomischer Sicht die Weiternutzung einer veralteten Technik nicht zu empfehlen ist. Welches Heizsystem stattdessen eingesetzt werden kann, hängt vom Haus ab, insbesondere von der vorhandenen Dämmung. Ein Problem solch alter Elektrospeicheröfen ist aber, dass diese mit Schadstoffen, wie Asbest oder PCB belastet sein können. Dann ist es ratsam, diese doch gegen ein effizienteres Heizsystem auszutauschen.
  • Bauherr/in asked:
    Bei uns in der WEG läuft jetzt bald die Gewährleistung ab. Ich will, dass da vorher noch mal ein Experte nach allem schaut, damit wir keine Mängel übersehen. Unserer Verwalterin ist das egal. Einige meiner Miteigentümer wollen auch kein Geld für einen Sachverständigen ausgeben. Wie aufwändig ist so eine Begehung? Wie viel Zeit (und Kosten) muss man da so - erfahrungsgemäß in etwa ... - rechnen? Unser Haus ist bald 5 Jahre alt und wir haben 30 Parteien, alles in einem Gebäude.
    • VPB replied:
      Dieses ist leider des Öfteren der Fall, dass nicht alle Eigentümer die Notwendigkeit sehen. Jedoch wenn Sie noch zwei oder drei weitere Miteigentümer finden, reduzieren sich die Kosten für den Einzelnen bereits erheblich. Der zeitliche Aufwand hängt stark von dem Objekt und der Art ab. Rechnen Sie mit einer Besichtigungszeit von 2-5 Stunden. Zusätzlich benötigen Berater noch einmal ca. 1 Stunde, um sich in die Unterlagen einzulesen und je nach Feststellungen noch einmal ca. 2 Stunden für den Bericht.
  • Bauherr/in asked:
    Hallo, wir sind eine WEG mit 18 Parteien. Unser Haus ist ziemlich in die Jahre gekommen. Wir müssen sanieren, aber unser Verwalter holt immer nur Handwerker ran, die dann Vorshcläg emachen, die sich zum Teil widersprechen. Das sind alles nur Verkaufsgespräche! Wir brauchen mal einen unabhängigen Exerten, der uns berät, was bei wirklich uns sinnvoll ist. machen Sie das beim VPB? Beraten Sie Gemeisnchaften? Und wie geht das praktisch?
    • VPB replied:
      Auch eine Wohneigentumsgemeinschaft kann durch unsere Sachverständigen – nicht den VPB selbst – beraten werden. Zunächst ist es sinnvoll, eine Besichtigung des Objektes durchzuführen, damit sich der Berater einen Eindruck der vorhandenen Bausubstanz und des technischen Standards verschaffen kann. Im Anschluss werden die notwendigen und möglichen Sanierungsmaßnahmen mit den Beteiligten besprochen. Aber nicht nur bei der Festlegung der durchzuführenden Arbeiten kann der Sachverständige behilflich sein, auch bei der Beurteilung der von den ausführenden Formen vorgelegten Leistungsverzeichnissen und nicht zuletzt der Kontrolle der durchgeführten Arbeiten am Gemeinschaftseigentum ist dies möglich.

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