Februar 2017

Fragen & Antworten:

  • Bauherr asked:
    Wir haben gehört, zehn bis 20 Prozent können Bauherrengemeinschaften sparen gegenüber Einzelvorhaben. Ist das tatsächlich realistisch?
    • VPB replied:
      Rechnen Sie mit 10 bis 15 Prozent. Im Einzelfall sind auch 20 Prozent möglich. Letztendlich hängt das von ihrem festgelegten Standard und ihrem Architekten ab.
  • Bauherr asked:
    Wir wollen mit Bekannten ein gemeinsames Objekt bauen, haben aber nicht viel Geld. Deshalb möchten wir gerne selbst mit anpacken und mit der Muskelhypothek Eigenkapital sparen. Geht das überhaupt bei einem Gemeinschaftsprojekt?
    • VPB replied:
      Im Prinzip schon. Allerdings kommt es darauf an, was Sie machen möchten, welche Art Haus Sie planen und wie die anderen dazu stehen. Sie dürfen ja auch mit Ihrem Einsatz – der bei Laien sicher länger dauert – den Baufortschritt nicht aufhalten. Wenn Sie ein gemeinsames Gebäude planen, dann sollten Sie Ihre Selbsthilfe auf den eigenen Wohnbereich beschränken. Wenn Sie getrennte Einheiten planen, etwa Reihenhäuser, ist vielleicht ein bisschen mehr Eigenhilfe drin, aber auch da wird es schwierig. In jedem Fall müssen Sie Ihre Mitstreiter frühzeitig von Ihrem Wunsch in Kenntnis setzen und mit ihnen vereinbaren, was Sie machen und was nicht. Falls die ganze Baugruppe Selbsthilfe plant, dann müssen Sie – neben der zusätzlichen Zeit, die Laien benötigen - an zweierlei denken: einmal an Ihre Versicherungen, zum zweiten muss jemand ihre Bauleistung überwachen, damit Sie keine Mängel einbauen oder sogar echte Gefahrenquellen. Darüber hinaus sollten sie dies mit dem Architekten vorab besprechen. Der Aufwand für ihn wird evtl. größer, falls die Eigenleistungen über Malerarbeiten und Bodenbeläge hinausgehen.
  • Bauherr asked:
    Wir sind eine Bauherrengemeinschaft und bereits beim Bauen. Leider hat unser Architekt andere Vorstellungen als wir. Er setzt sich immer wieder über unsere Wünsche hinweg, leider nimmt er es auch mit den Kosten nicht so genau und mit den Terminen. Wir sind ziemlich besorgt. Was können wir tun?
    • VPB replied:
      Schwierig. Ich kenne solche Fälle, auch aus dem Einfamilienhausbereich. Wenn Sie sich als Bauherrengemeinschaft einig sind, könnten Sie gemeinsam einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der dann mit Ihnen, Ihrem Planer und Ihren Baufirmen schaut, wie es weitergehen kann. Da muss ja erst einmal geprüft werden, was vertraglich vereinbart ist, was davon noch aussteht und was bereits erledigt ist. Mein Rat: Holen Sie sich einen neutralen Experten dazu. Der kostet zwar auch etwas, der Experte kann aber mit Ihrem Planer und Ihren Firmen auf Augenhöhe sprechen und beurteilen, was Sache ist. Das entlastet Sie auf alle Fälle.
  • Bauherr asked:
    Wir könnten uns in ein Projekt mit einem Projektsteuerer einkaufen. Was halten Sie davon? welche Erfahrungen hat der VPB da?
    • VPB replied:
      Eine betreute private Baugemeinschaft hingegen entsteht nicht aus einer Eigeninitiative, sondern wird von einem so genannten Projektsteuerer, meist einem Architekten, initiiert, vorbereitet und auch betreut. Solche strikt organisierten Baugemeinschaften sind bei Kommunen beliebt, weil »alles in einer Hand liegt« und die Projektsteuerer schon im Vorfeld klare Vorstellungen für die Entwicklung des in Frage kommenden Grundstücks haben. Die Kommunen suchen sich dann im Wettbewerb gezielt das für sie am besten geeignete Konzept aus. Damit, so die Erfahrung des VPB, stehen dann auch von vornherein wesentliche planerische und personelle Entscheidungen fest, die die Bauherren in der Regel auch nicht mehr beeinflussen können. So ist etwa die Vergabe des Grundstücks an die Baugemeinschaft oft an deren Initiator gekoppelt, den Projektsteuerer und Architekten. Der Projektsteuerer übernimmt sämtliche Arbeiten der Projektentwicklung und schließt dazu einen Vertrag mit den Mitgliedern der Bauherrengemeinschaft ab. Zu den Dienstleistungen des Projektsteuerers gehört unter anderem die finanzielle Koordination des Projekts. Häufig kümmert sich der Projektsteuerer auch um die Verträge. Bauherren sollten dann allerdings darauf achten, ob er dazu auch die nötige fachliche Qualifikation mitbringt beziehungsweise einen Juristen hinzuzieht. Problematisch kann es auch werden, wenn der Projektsteuerer gleichzeitig als planender Architekt fungiert – was oft der Fall ist. Normalerweise soll nämlich der Projektsteuerer den Architekten kontrollieren. Sind beide ein und dieselbe Person, fehlt dieser Kontrollmechanismus. Bauherren, die einen Vertrag mit dem Projektsteuerer abschließen, sollten sich deshalb immer vorher informieren, welche Konsequenzen der Vertrag für sie hat.
  • Bauherr asked:
    Bei unserer Baugruppe war der Architekt auch der Ideengeber und Initiator. Nun hören wir überall, dass das zu verrückten Machtverhältnissen führen kann. Wodurch könnte man ihn denn noch kontrollieren?
    • VPB replied:
      Erst einmal durch entsprechende Verträge und zwar als schriftliche Vereinbarungen. Zum zweiten sollten Sie sich, wenn Sie unsicher sind, zusätzlich einen unabhängigen Sachverständigen holen, der den Bauablauf begleitet.
  • Bauherr asked:
    Welchen Vorteil habe ich bei einer Baugemeinschaft gegenüber dem schlüsselfertigen, alleinigen Bauen?
    • VPB replied:
      Im Idealfall haben Sie zehn bis 20 Prozent weniger Baukosten. Wenn Sie neu bauen, dann entfällt die Grunderwerbsteuer in der Regel nur auf den Grundstückspreis und nicht auf das Gebäude. Und Sie sparen die Gewinnmarge des Investors.
  • Bauherr asked:
    Gibt es eigentlich Subventionen für Baugemeinschaften vom Bund oder von den Kommunen?
    • VPB replied:
      Vom Bund nicht, allenfalls KfW-Mittel, vor allem, wenn Sie besonders energiesparend bauen. Kommunen unterstützen Baugemeinschaften oft durch praktische Hilfe wie Beratung. Viele Kommunen schätzen Bauherrengemeinschaften, weil die sich auch für ungewöhnliche und problematische Objekte interessieren, wie ehemalige Industriegelände, Kasernen etc. Fragen Sie sich durch die verschiedenen Ämter - Amt für Wohnungswesen, Amt für Bauförderung etc .
  • Bauherr asked:
    Wir wollen als Gemeinschaft auf dem Grundstück eines Mitglieds bauen. Muss er das Grundstück zwingend anteilig an alle anderen Mitglieder verkaufen?
    • VPB replied:
      Nein. Es kann auch sein Beitrag zur Baugemeinschaft sein. Je nachdem, welche Eigentumsverhältnisse am Ende des Projektes stehen sollen, muss man auch steuerliche Gestaltungsalternativen bedenken.
  • Bauherr asked:
    Wir bauen gerade einen Neubau.An einer Giebelecke an der das Rohr der Heizungsanlage zum Dach hinausführt hat sich zwischen Dachplane und Dämmung an der Dachplane und einem Sparren sichtbarer Schimmel gebildet.Dies bemerkten wir,als wir unseren Trockenbauer wehement aufgefordert haben die Rigodurplatte in diesem Bereich nochmals zu öffnen.Uns wird nun vermittelt das das mit der vielen Feuchtigkeit eines Neubaus zusammenhänge.Von Schimmelbeseitigung keine Rede.Woran kann dies liegen?- was sollen wir tun?Wir haben ein ungutes Gefühl- wie sieht es in den anderen Giebelecken aus- kontrollieren lassen?
    • VPB replied:
      Natürlich hängt das mit der Feuchtigkeit des Neubaus zusammen. Insbesondere nach dem Estricheinbau und dem Aufheizen des Estrichs steigt die Luftfeuchtigkeit kurzzeitig auf 80 bis 90 Prozent. Im Winter kommt es dadurch sehr häufig zu Kondensat im Innenbereich und in der Folge zu Schimmelbildung. Teilweise entsteht auf Grund der hohen Luftfeuchtigkeit massiv Kondensat in der Dämmung im Dachbereich. Das bedeutet dann, dass die Dampfsperre aufgeschnitten, die Mineralwolle ausgetauscht und Schimmelbeseitigung gemacht werden muß. Anschließend müssen Dampfsperre und evtl. Dachverkleidungen wieder angebracht werden. In ihrem Fall wäre zu klären, ob nur diese Stelle betroffen ist. Wenn weitere Stellen betroffen sind, müsste wie vorbeschrieben verfahren werden. Aus meiner Erfahrung sollten Sie sich dazu einen erfahrenen Gutachter zur Seite holen. Dieser klärt dann ab, ob nur diese Stelle betroffen ist. Wie weiter verfahren werden muß und wer dafür verantwortlich ist. Und, um ihre Frage vollständig zu beantworten, der Schimmel muß auf jeden Fall beseitigt werden.
  • Bauherr asked:
    Wir möchten mit elf befreundeten Paaren zwei Reihenhauszeilen bauen. Natürlich hat jeder einen gewissen Spielraum, was die Gestaltung angeht. Wenn wir uns aber auf einheitliche Materialien und Fensterformate einigen könnten, wie viel könnten wir Ihrer Erfahrung nach schätzungsweise sparen? Danke für Ihre Antwort.
    • VPB replied:
      Sie sollten die Einsparungsmöglichkeiten auch nicht überschätzen. Gehen Sie von 5 bis 10 Prozent aus. In Einzelfällen kann es auch noch mehr sein.

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