Februar 2019-Fördermittel

Alle Fragen & Antworten:

  • Bauherr/in asked:
    Wir bauen ein neues Haus auf bestehendem Grundstück mit alten Haus, welches wir abreißen werden! Frage Fördermittel von KFW+BaFa etc....1a) Baukindergeld: wir haben 2 Pflegekinder(8J+9J) - gibt es trotzdem Baukindergeld? Wir hatten mal 2006 Eigenheimzulage für unser altes Haus bekommen(09-2018 verkauft); da gab es aber die Pflegekinder noch nicht und wir haben auch keine eigenen; könnten also trotzdem Bau Ki bekommen? 2) was gibt es bei KfW u BafA bei energiemaßnahmen und behindergerechten usw. Maßnahmen für Fördermittel?(Pflegek. haben Pflegegrad 3)...3) wie ist die erforderliche Bonität bei KfW Krediten?(ich bin seit 15.12.19 arbeitslos...-Ehefrau ist zZ Hausfrau)
    • VPB replied:
      Das ist schon sehr speziell und eher eine Frage an den Steuerberater. Für den Abriss bzw. Wiederaufbau würden die KfW-Mittel nach dem Neubauprogramm Kredit Nr. 153 in Frage kommen können, wenn dann ein KfW 55 Gebäude geplant und realisiert wird. Die KfW-Mittel sind in der Regel einkommensunabhängig und die Zahl der Personen, die in dem Gebäude wohnen, ist nicht relevant. Jedoch wird die betreuende Hausbank die Bonität in Vertretung für die KfW prüfen. Da könnte die momentane Arbeitslosigkeit hinderlich sein. Speziell in Bezug auf Kinder müssen kumulativ die nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen: 1. Im Haushalt des Antragstellers ist mindestens ein Kind amtlich gemeldet, 2. das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und 3. für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt (dies richtet sich im Wesentlichen nach dem Bundeskindergeldgesetz). Bitte beachten Sie auch, dass eine Antragstellung nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich ist. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Es gelten im Übrigen die "Allgemeinen Bestimmungen für die Beantragung und Vergabe wohnwirtschaftlicher Zuschussprodukte der KfW". Sämtliche Informationen rund um das Baukindergeld finden Sie auch unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/ Grundsätzlich empfiehlt es sich, die kostenfreie Servicenummer der KfW unter 0800 539 9006 bei Fragen zum Baukindergeld zu kontaktieren (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr).
  • Bauherr/in asked:
    Wen empfehlen Sie bei einem schlüsselfertigen Bau hinzuzuziehen (ich möchte ohne zusätzlichen Architekten bauen) und in welchen Phasen? Also vor Unterzeichnung des Vertrages und zu welchem Zeitpunkt beim Bau oder der Abnahme - wer wären hier geeignete Kandidaten (Rollen)?
    • VPB replied:
      Wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft in unserem Verband Privater Bauherrn entschließen, können Bauherrenberater im VPB Sie während der Auswahlphase des Bauunternehmers bis zur Endabnahme der Ausführung bautechnisch begleiten. Wir sind Architekten und Ingenieure, die sich insbesondere als Interessenvertreter der als Laien zu betrachtenden Bauherren verstehen. Wir schauen unabhängig an den kritischen Punkten in die Verträge bzw. bei kritischen Punkten in der Ausführung. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung weisen wir Sie auf die Möglichkeiten der Förderung eines Neubaus durch zB die KfW bzw. die Einholung von Zuschüssen durch die BAFA hin. Vorab sollten Sie mit Finanz- und Steuerberater das Budget klären. Die Regionalbüros des VPB unterhalten zudem Netzwerke zu weiteren Experten. Vor allem im privaten Baurecht erfahrene Rechtsanwälte gehören dazu und wären für die juristische Beratung schon ab den Vertragsverhandlungen empfehlenswert.

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