Februar 2019-Baumängel

Bisherige Fragen & Antworten:

  • Bauherr/in asked:
    In unserem Kaufvertrag ist für die Fälligkeit einer Kaufpreisrate vereinbart, dass die Rate fällig wird, nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe. Sollten wir beim Einzug in jedem Fall in das Abnahmeprotokoll mit aufnehmen, dass ein Einzug erfolgt, vorbehaltlich der von uns beim Abnahmetermin im Abnahmeprotokoll aufgenommenen Mängel (um zu vermeiden, dass der Einzug als Anerkennung einer Mangelfreiheit angesehen wird)? Wird der VPB von der neu geschaffenen Musterfeststellungsklage Gebrauch machen und wer ist insoweit der richtige Ansprechpartner beim VPB?
    • VPB replied:
      Der VPB ist als qualifizierte Einrichtung in die entsprechende Liste beim Bundesamt der Justiz eingetragen und daher berechtigt, kollektiven Verbraucherschutz nach Maßgabe der entsprechenden Gesetze zu betreiben. Ihr Fall klingt so, dass es Unklarheiten bei der Abnahme von Sondereigentum beim Bauträgervertrag gibt. Das könnte aber eher auf unklare Vertragsbestimmungen zurückzuführen sein. In solchen Fällen können Sie gerne dem VPB-Bundesbüro ihre Vertragsmuster einreichen, damit dieser Unterlassungsansprüche nach § 1 UKlaG zu Gunsten aller Verbraucher prüft und gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzt. Sofern der Bedarf entstehen sollte, wird der VPB auch prüfen, ob er von der Musterfeststellungsklage zu Gunsten des Verbraucherschutzes Gebrauch machen kann. Deren Einführung hat der VPB sehr befürwortet und den Gesetzgebungsprozess kontruktiv-kritisch begleitet. Der Anwendungsbereich der Musterfeststellungsklage im Hausbaubereich ist allerdings wegen der doch immer noch recht individuellen Bauweise nicht ganz so einfach eröffnet wie etwa im Vergleich zu serienmäßig hergestellten PKW.
  • Bauherr/in asked:
    Liebes Experten-Team, beim Bau unseres kleinen Hauses wurden auf dem Dach keine Schneefanggitter eingebaut. Wir möchtes dies gerne nachholen. Empfehlen Sie Schneefanggitter oder Schneefanghaken? Gefährden wir durch den nachträglichen Einbau die Garantie für das Dach? Für Ihre Antrwort vielen Dank im Voraus.
    • VPB replied:
      Das ist ein ganz typisches Phänomen, denn auch beim Hausbau gibt es ja die gewerkeweise Erstellung durch verschiedene Unternehmer. Die gesetzliche Gewährleistung des Vorunternehmers bleibt rechtlich durch nachfolgende Arbeiten unberührt: alle Mängel seines Werks, die bei Abnahme vorlagen, muss er nachbessern, wenn er sich nicht auf Unverhältnismäßigkeit oder Verjährung berufen kann. Nach Abnahme liegt die Beweislast für den Mangel bei Abnahme aber nach dem Gesetz bei der Bauherrschaft. Es kann theoretisch natürlich zum Streit darüber kommen, ob ein Mangel vom Vorunternehmer oder vom Nach(folge)unternehmer verursacht worden ist. Das würde dann durch Sachverständigengutachten geklärt. Sollte es daneben eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende vertragliche Garantie geben, dann richtet sich diese nach den Garantiebestimmungen.
  • Bauherr/in asked:
    Sehr geehrtes VPB-Team, unsere Wärmepumpe (Einbau 2015) nervt uns mit Betriebsausfällen bei Frost mit stets gleicher Fehlermeldung. Die Techniker kennen das Problem. Es kann für den Moment behoben werden, tritt aber immer wieder auf. Das Problem haben wir dokumentiert an den Vertragspartner zugeleitet. Es tut sich jedoch nix. Können wir einen Erstatz fordern? Freundliche Grüße
    • VPB replied:
      Vielen Dank für Ihre Frage. Wie bereits erklärt dürfen wir keine Einzelfallrechtsberatung durchführen. Dazu müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.
  • Bauherr/in asked:
    Wie lange läuft die Gewährleistung?
    • VPB replied:
      Mängelrechte verjähren bei einem Bauvertrag fünf Jahre nach der Abnahme. Wenn die VOB/B durch den Bauunternehmer wirksam einbezogen worden ist, ändert das nichts. Kürzere Fristen, auch für elektrische Komponenten oder vom Feuer berührte Teile, kann ein Bauunternehmer im Kleingedruckten nicht wirksam in den Vertrag nehmen.
  • Bauherr/in asked:
    Wann kann ich eine Abnahme verweigern?
    • VPB replied:
      Berechtigt verweigern Sie eine Abnahme nur dann, wenn Sie einen wesentlichen Mangel am Objekt feststellen. Ein Kriterium dafür ist die gefahrlose Benutzbarkeit. Sind Treppen oder Galerie ohne ausreichende Absturzsicherung (Geländer), dann ist das ein typischer wesentlicher Mangel.
  • Bauherr/in asked:
    Guten Tag, wir haben Schimmelspuren an der Holzbalkendecke beim Einbau entdeckt und ist vom Bauunternehmer behoben worden, sind jetzt an der selben Stelle erneut aufgetreten. Was kann man tun? Wie nehme ich den Bauträger in Regress ? Danke vorab!
    • VPB replied:
      Vielen Dank für Ihre Frage. Wie bereits erwähnt dürfen wir keine Einzelfallrechtsberatung durchführen. Dazu müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.
  • Bauherr/in asked:
    Hallo, Am Bungalow (Baujahr 2016) haben wir auf der Westseite dunkle kleine Flecken am Putz bzw. unter der Farbe (Silikon-Harz) festgestellt. Handelt es sich dabei um einen Baumangel, wie zum Beispiel Schimmel? Liebe Grüße Familie Schönberner
    • VPB replied:
      Lassen Sie durch Untersuchung vom Bausachverständigen klären, ob das Schimmel ist, er müsste dann aber wohl eine zerstörende Probe entnehmen. Ob das Problem dann ursächlich auf einen bestimmten Bauzustand oder das Nutzungsverhalten oder anderes zurückzuführen ist, kann ebenfalls ein Bausachverständiger klären. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob ein Mangel im Rechtssinne vorliegt, das kann ein Bausachverständiger nicht beurteilen.
  • Bauherr/in asked:
    Hallo, wir haben ein kfw-70-Haus mit Keller gebaut. Bis auf den Keller und das Bad werden die Räume mit Fußbodenheizung geheizt. Da im Keller keine Heizkörper vorgesehen waren, haben wir zusätzliche Heizkörper für diese Räume gekauft. Nun werden die Heizkörper gar nicht warm bzw sind kalt. Unsere Vermutung ist, dass es damit zusammenhängt, dass die Heizkörper im Keller keinen separaten Heizkreisverteiler haben. Sie sind quasi der Fußbodenheizung angeschlossen! Laut Zeichnung müssen die Räume-ohne zusätzliche Heizkörper - 20 Grad warm sein. Mit den Heizkörpern haben wir nun eine Temperatur von 18 grad! Muss der Bauträger nicht dafür sorgen, dass die Räume mindestens 20 grad betragen oder zumindest das Geld für die zusätzlich gekauften Heizkörper uns rückerstatten, wenn sie eh keine Wärmefunktion haben?
    • VPB replied:
      Vielen Dank für Ihre Frage. Wir dürfen hier keine Einzelfallberatung durchführen. Am besten, Sie wenden sich an das VPB-Regionalbüro vor Ort - https://www.vpb.de/berater-finden.html
  • Bauherr/in asked:
    An der Außenwand einer Gaube unseres Neubaus (2014 fertig gestellt, Gewährleistungsfrist September 2019) wölbt sich der Putz und blättert ab. Telefonischer Kontakt und Email führten zu nichts. Die Rechnungen sind alle bezahlt. Ich besitze noch die Gewährleistungsbürgschaft. Wäre die Nichtherausgabe der Gewährleistungsbürgschaft ein Druckmittel? Welche Frist wäre bei einer Mängelanzeige realistisch?
    • VPB replied:
      Vielen Dank für Ihre Frage. Wir dürfen allerdings keine Einzelfallrechtsberatung durchführen. Dazu müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.
  • Bauherr/in asked:
    Wir haben unser schönes neues Haus vor zwei Jahre bezogen. In diesem Winter, bei einem Sturm, haben wir etwas seltsames bemerkt. Es scheint aus den Steckdosen zu ziehen. Wie kann das sein? Und was können wir dagegen tun? Eigentlich haben wir ja auch noch Gewährleistung. Wer ist da zuständig?
    • VPB replied:
      Ihr Bauunternehmer muss grundsätzlich die sogenannte luftdichte Ebene ausführen. Im Bereich der Außenwand im Massivbau ist das üblicherweise z. B. der Innenputz. Im Bereich der Steckdosen müssen dann entweder spezielle luftdichte Dosen eingebaut werden oder aber die Elektrodosen sind satt in Mörtel / Putz einzusetzen. Aus praktischer Erfahrung zieht es aber häufig aus Steckdosen. Haben Sie schon einen Blower- Door Test durchführen lassen?

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