Oktober 2016

Bisherige Antworten.

  • Bauherr asked:
    Gibt es Zuschüsse für die Dämmung der warmwasserleitungen und der obersten geschossdecke?
    • VPB replied:
      Hallo, eine Förderung der Dämmung der obersten Geschossdecke sowie der Warmwasserleitungen ist möglich, jedoch gelten dafür bestimmte Vorausetzungen. Abgesehen von der Kfw sind auch regionale Förderprogramme möglich.
  • Bauherr asked:
    Guten Tag liebe Frau Queißer, ich habe vor einiger Zeit eine neue Heizung erhalten (Öl gegen Gas getauscht). Nun wurden die Rohre im Keller überhaupt nicht gedämmt - also die Leitungen (Kupfer) die dort so verlegt wurden. Ist das richtig? Ich habe einmal gelesen, dass Leistungen (Wasser) gedämmt werden müssen, schlißlich laufen warm und kalt ja nebeneinander her? Vielen dank für Ihre Antwort. Beste Grüße Hans Meiser
    • VPB replied:
      Hallo Herr Meiser, Gem. Energieeinsparverordnung muss die Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen durch Wärmedämmung begrenzt werden. Ob eine Dämmung notwendig ist, hängt grundsätzlich vom Verlauf der Leitungen sowie vom Innendurchmesser ab.
  • Bauherr asked:
    Guten Tag, ich lese schon fleissig mit! Ich habe ein Haus (Denkmal) erworben. Nun wird mir mittgeteilt, dass ich keine Dämmung aufbringe kann und die Immobilie nur teilweise energetisch sanieren kann. Das war mir leider im Vorfeld nicht bewusst.ich wollte die Arbeiten selber ausführen, aber es muss wohl alles mit dem Denkamlamt abgestimmt werden. Ist das so?
    • VPB replied:
      Hallo, Ja, dem ist so. Sämtliche Eingriffe an der thermischen Gebäudehülle und ggf. noch darüber hinaus, müssen mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Denkmäler sind grundsätzlich von den Forderungen der Energieeinsparverordnung befreit. Wenn eine energetische Ertüchtiung der thermischen Gebäudehülle erfolgen soll, so wäre eine Ausführung einer Innendämmung möglich. Allerdings ist dies im Einzelfall zu untersuchen, da der Einbau einer Innendämmung aufgrund der Taupunktverlagerung grundsätzlich bauphysikalisch problematisch ist. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass kein Denkmalschutz für den Innenbereich existiert.
  • Bauherr asked:
    Wir wollen unser Elternhaus verkaufen und brauchen dazu einen Energieausweis. Wer kann/darf den für uns machen?
    • VPB replied:
      Den Ausweis für Bestandsgebäude samt Modernisierungsempfehlungen dürfen folgende Fachleute ausstellen: Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur (auch Innenarchitektur), Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt der aufgezählten Fachgebiete. Des Weiteren Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche und Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbstständig auszuüben. Ferner staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst. Außerdem müssen die oben erwähnten Personengruppen eine weitere der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um Energieausweise ausstellen zu dürfen: Während des Studiums haben sie einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens studiert. Nach dem Studium haben sie mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus gesammelt. Sie haben eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens absolviert, deren Inhalte die EnEV in ihrer 11. Anlage näher bestimmt. Sie sind als vereidigte Sachverständige öffentlich bestellt für ein Sachgebiet des energiesparenden Bauens oder für wesentliche bau- oder anlagentechnische Tätigkeitsbereiche des Hochbaus. Zusätzlich dürfen alle Fachleute Energieausweise für den Bestand ausstellen, die dazu auch bisher im Neubaubereich berechtigt sind. Unabhängig von diesen weiteren Voraussetzungen sind Personen zur Ausstellung berechtigt, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind – und zwar im Rahmen der jeweiligen Nachweisberechtigung. In den Übergangsvorschriften sieht die EnEV weiterhin vor, dass außerdem folgende Berufsgruppen die Energieausweise im Wohnbestand bundesweit ausstellen dürfen: Alle sogenannten Vor-Ort-Berater, die sich vor dem 25. April 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) haben registrieren lassen. Des Weiteren alle Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel und in der Baustoffindustrie, die ihre Weiterbildung zum Energiefachberater bis zum 25. April 2007 erfolgreich abgeschlossen hatten oder zu diesem Zeitpunkt in Weiterbildung waren und diese erfolgreich abgeschlossen haben und zugleich am 25.4.2007 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügt haben. Außerdem alle Personen, die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben oder eine solche Weiterbildung vor dem 25. April 2007 begonnen und diese erfolgreich abgeschlossen haben. ... Sie wundern sich sicher, warum diese lange Antwort so schnell kam ;-)) Ganz einfach, wir hatten sie schon lange fertig. Und zwar steht Sie bei unseren FAQs zum Thema "Energieausweis" auf unserer Website. Da lesen Sie noch viel mehr, was Ihnen vielleicht dienlich ist. http://www.vpb.de/faq-energieausweis.html Viel Glück beim Verkauf. Dazu haben wir übrigens auch noch ein paar Tipps für Sie - http://www.vpb.de/faq-immobilienverkauf.html
  • Bauherr asked:
    Hallo und danke für das Beratungsangebot. Wur wollen unser Dach neu decken lasen. Natürlich haben wir da Dämmung aus Polystyrol. Sicher auch mit HBCD. Angesichts der Probleme bei der Entsorgung im Augenblick, sollen wir die Arbeiten lieber verschieben? Was raten Sie? Danke!
    • VPB replied:
      Hallo, aufgrund der aktuellen Problematik hinsichtlich der Einstufung als Sondermüll wäre es ggf. besser auf alternative, natürliche oder mineralische Dämmstoffe zurückzugreifen. Allerdings ist dies mit höheren Kosten und ggf. zusätzlichen Maßnahmen verbunden.
  • Bauherr asked:
    Hallo! Wir möchten unseren Keller teilweise zum wohnen ausbauen. Für unseren Sohn. Was müssen wir da beachten, sprich müssen wir die neuen Wohnräume dämmen und wenn ja, wie? Danke für Ihre Antwort!
    • VPB replied:
      Hallo, grundsätzlich sollten Sie beachten, dass ggf. hohe Kosten entstehen, um aus untergeordneten Räumen, Wohnräume in Untergeschossen zu machen. Die Dämmung der Gebäudehülle sollte in jedem Fall von außen erfolgen. Des Weiteren ergeben sich aufgrund der Nutzungsänderung ggf. Notwendigkeiten der kontrollierten Be- und Entlüftung. Auch hier bietet der Verband entsprechende Einstiegspakete an, um den jeweiligen Aufwand mit Ihnen zu besprechen. http://www.vpb.de/vpb-einstiegspakete.html
  • Bauherr asked:
    Wir würden schon gern energetisch was an unserem Haus verbessern. Aber wo sollen wir anfangen ? Fragen wir den Schreiner will er uns neue Fenster verkaufen. Wenn wir zum Putzer gegen gibt's eine Dämmung. Aber wie erfahren wir, was wirklich gut für uns ist? Haben Sie da so was wie eine Art Basisberatung?
    • VPB replied:
      Ja, eine firmen- und produktneutrale Einstiegsberatung bekommen Sie beim VPB. Schauen Sie sich mal die speziellen VPB-Einstiegspakete an. Für Sie kämen eventuell das Paket "Individueller Sanierungsfahrplan" oder das Paket "Energetische Modernisierung" in Frage. Sie finden alles Wissenswerte dazu hier: http://www.vpb.de/vpb-einstiegspakete.html
  • Bauherr asked:
    Zunächst vielen Dank, dass Sie so einen Service anbieten. Wir haben ein Haus und noch alte Fenster eingebaut, die Fassde ist nicht gedämmt, nun wurde uns gesagt, dass wir dann keine 3 fach Verglasung nehmen sollten, wenn wir nicht die Fassade dämmen. Können Sie diese bestätigen?
    • VPB replied:
      Hallo, nein dies kann ich nicht bestätigen. Auch wenn die Verglasung mit zur thermischen Gebäudehülle zählt, gibt es keinen Zusammenhang zwischen der Ausführung einer Fassadendämmung und der Verglasung der Fensterkonstruktionen. Sinnvoll wäre diese Maßnahme aufgrund des mit hoher Wahrscheinlichkeit relativ geringen Einspareffektes jedoch nicht. Des Weiteren ergibt sich bei einem Austausch der Fensterkonstruktionen die Notwendigkeit eines Lüftungskonzeptes. D. h. es muss nach dem Einbau neuer Fensterkonstruktionen aufgrund des "dichten" Einbaus eine kontrollierte Be- und Entlüftung stattfinden, da sonst das Risiko der Schimmelbildung steigt.
  • Bauherr asked:
    Hallo, muss ich bei einer Instandsetzung die Fassade von meinem Haus zwingend dämmen?
    • VPB replied:
      Hallo, grundsätzlich besteht bei einer Bestandsimmobilie der Bestandsschutz. Sollten Flächenanteile der thermischen Gebäudehülle beschädigt sein und eine entsprechende Instandsetzung notwendig werden, so können diese instand gesetzt werden, d. h. sie müssen nicht energetisch ertüchtigt werden. Die Energieeinsparverordnung gibt für neu herzustellende Bauteile gewisse Bagatellgrenzen vor. Erst bei einer Überschreitung dieser Grenzen muss das jeweilige neu hergestellte Bauteil eine bestimmte energetische Qualität aufweisen. Die Ausführung eines Neuanstrichs eines Gebäudes fällt nicht unter eine Instandsetzung.
  • Bauherr asked:
    Wie kann ich schon im Vorfeld abschätzen, ob sich die energetische Sanierung meines Hauses lohnt und mit welchem Einsparpotential ich rechnen kann?
    • VPB replied:
      In der Tat hat sich gezeigt, dass das Einsparpotential durch Sanierungsmaßnahmen sehr schwankt. Selbst bei vergleichbaren Objekten und Maßnahmen gab es hier erhebliche Unterschiede. Dies liegt unter anderem daran, dass die Berechnungen oftmals auf Annahmewerten, sogenannten Bedarfswerten beruhen. Um eine genauere Berechnung des möglichen Einsparpotentials zu erhalten, ist es hilfreich, im Vorhinein die tatsächlichen Verbrauchswerte zu ermitteln. Dies kann auch durch Vorlage der letzten Rechnungen über Stromverbrauch, Heizöllieferungen etc. erfolgen. Werden diese Werte als Berechnungsgrundlage genommen, kann eine genauere Ermittlung des Sparpotentials erfolgen.

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